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LG Berlin, 31.08.2023 - 95 O 51/22 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.08.2023 - 95 O 51/22
- KG, 04.12.2023 - 2 U 123/23
Wird zitiert von ...
- KG, 04.12.2023 - 2 U 123/23
Ausländersicherheit bei Beschlussanfechtung durch eine im Ausland ansässige …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Zwischenurteil der Kammer für Handelssachen 95 des Landgerichts Berlin vom 31.08.2023, Az. 95 O 51/22, gemäß § 522 Abs. 1 ZPO bei einem Streitwert von 49.611,38 EUR als unzulässig zu verwerfen.